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Wurzelbehandlung in Bad Homburg: Ablauf und wann die Kasse zahlt

Wenn ein Zahn nachts pocht oder nach einem Schluck Kaffee noch minutenlang nachzieht, ist der Nerv im Inneren häufig entzündet. Dann steht oft eine Wurzelbehandlung an. Für viele Patienten, die zu uns in die Praxis nach Bad Homburg kommen, ist das die Behandlung mit dem schlechtesten Ruf. Dabei ist sie häufig der Weg, einen Zahn zu behalten, der sonst gezogen werden müsste. Im Folgenden geht es um den Ablauf – bei uns sind das drei Termine – und um die Frage, die in der Beratung fast immer kommt: Was zahlt die Kasse, und was nicht?

Woran merkt man, dass ein Zahn eine Wurzelbehandlung braucht?

Typisch ist ein Schmerz, der nach Kälte oder Wärme nicht gleich verschwindet, sondern nachhallt. Auch wenn der Zahn beim Aufbeißen oder Klopfen wehtut, das Zahnfleisch daneben anschwillt oder sich der Zahn mit der Zeit gräulich verfärbt, sollte man ihn ansehen lassen.

Manchmal tut gar nichts weh. Ist der Nerv bereits abgestorben, meldet er sich nicht mehr, und die Entzündung an der Wurzelspitze zeigt sich erst auf dem Röntgenbild. Solche Befunde fallen gar nicht selten bei einer ganz normalen Kontrolle auf.

Die Ursache ist meistens eine tiefe Karies. Es kann aber auch eine alte Füllung sein, unter der Bakterien eingedrungen sind, oder ein feiner Riss im Zahn. Ein Sturz auf die Frontzähne kann den Nerv ebenfalls schädigen – das merkt man nicht immer sofort, sondern teils erst Monate später.

Wie läuft eine Wurzelbehandlung ab?

Vor der Behandlung prüfen wir, wie der Zahn auf Kälte und Klopfen reagiert, und machen ein Röntgenbild. Darauf sehen wir, wie die Wurzeln verlaufen und ob sich an der Wurzelspitze schon etwas verändert hat.

Beim ersten von drei Terminen geht es um die Aufbereitung: Die Wurzelkanäle werden gereinigt und erweitert. Nach einer örtlichen Betäubung öffnen wir den Zahn von der Kaufläche her und entfernen das entzündete oder abgestorbene Gewebe aus dem Zahninneren. Dann bearbeiten wir die Kanäle mit sehr feinen Instrumenten. Sie sind oft dünner als eine Nadel und fast nie ganz gerade. Damit bis zur Wurzelspitze gearbeitet wird, aber nicht darüber hinaus, messen wir die Länge jedes einzelnen Kanals; dafür raten wir zu einer elektrischen Längenmessung.

Zwischendurch wird immer wieder gespült, mit desinfizierenden Lösungen. Dieser Teil dauert länger, als viele erwarten. Aber er ist mindestens so wichtig wie die Arbeit mit den Instrumenten, weil die Spülflüssigkeit auch in feine Seitenäste der Kanäle gelangt, die kein Instrument erreicht. Wir empfehlen dafür eine Ultraschallspülung, mehr dazu im Abschnitt zur Krankenkasse.

Am Ende dieses ersten Termins kommt ein Medikament in die Kanäle, und der Zahn wird provisorisch verschlossen. Beim zweiten Termin, etwa eine Woche später, wechseln wir das Medikament. Beim dritten folgt die Wurzelfüllung: Wir füllen die Kanäle dicht ab, meist mit Guttapercha, einem gummiartigen Material, und einem Versiegler. Danach wird der Zahn oben verschlossen.

Wie viele Termine braucht man?

Drei. Das gilt in unserer Praxis für den Backenzahn genauso wie für den Schneidezahn. Ein Frontzahn hat zwar meist nur einen Wurzelkanal und ein oberer Backenzahn häufig drei oder vier, an der Zahl der Termine ändert das aber nichts. Der erste Termin gehört der Aufbereitung, beim zweiten wird das Medikament gewechselt, beim dritten folgt die Wurzelfüllung, jeweils im Abstand von etwa einer Woche. Nur in besonderen Fällen kann es davon abweichen.

Tut eine Wurzelbehandlung weh?

Kurz: während der Behandlung meist nicht, danach manchmal ein wenig. Der Zahn ist betäubt, und die meisten Patienten spüren vor allem Druck und die Vibration der Instrumente. Ein sehr stark entzündeter Zahn lässt sich gelegentlich schwerer betäuben. Dann warten wir etwas länger oder geben noch einmal nach.

In den Tagen nach der Behandlung kann der Zahn beim Aufbeißen empfindlich sein. Das ist normal und lässt von selbst nach. Wird es aber stärker statt besser, oder schwillt die Wange an, melden Sie sich bitte bei uns.

Wer große Angst vor der Behandlung hat, sollte das beim ersten Termin offen sagen. Dann erklären wir vorab mehr und machen Pausen, wann immer Sie eine brauchen.

Was zahlt die Krankenkasse bei einer Wurzelbehandlung – und was nicht?

Für gesetzlich Versicherte sind die Vorgaben bei der Wurzelbehandlung recht streng. Sie stehen in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, und wir müssen uns daran halten. Die Kasse übernimmt die Behandlung, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist und die Behandlung Aussicht auf Erfolg hat. An Schneide- und Eckzähnen sowie an den kleinen Backenzähnen (Prämolaren) ist das selten ein Problem.

Bei den großen Backenzähnen, den Molaren, wird es komplizierter. Hier zahlt die Kasse nur, wenn mit der Behandlung zum Beispiel eine geschlossene Zahnreihe erhalten bleibt, wenn sonst die Zahnreihe am Ende einseitig verkürzt würde oder wenn vorhandener Zahnersatz dadurch erhalten werden kann. Für Patienten ist das oft schwer nachzuvollziehen: Derselbe Zahn kann je nach Nachbarzähnen eine Kassenleistung sein oder nicht.

Auch wenn die Kasse die Wurzelbehandlung übernimmt, gehört nicht alles dazu, was wir dabei einsetzen. Die elektrische Längenmessung der Kanäle, maschinelle Aufbereitungsinstrumente zum Einmalgebrauch und die Ultraschallspülung sind keine Kassenleistungen. Diese Kosten tragen gesetzlich Versicherte selbst.

Wir empfehlen sie trotzdem. Mit der elektrischen Messung können wir die Länge jedes Kanals genau bestimmen. Die Einweg-Instrumente kommen nur bei Ihnen zum Einsatz, das ist eine Frage der Hygiene, und mit ihnen lassen sich auch gekrümmte Kanäle gleichmäßig erweitern. Und bei der Ultraschallspülung wird die Spüllösung in Bewegung gebracht, damit sie auch feine Verzweigungen der Kanäle erreicht. Erst so lässt sich die Erfolgsquote einer Wurzelbehandlung erhöhen.

Trifft keine der Voraussetzungen der Richtlinie zu, kann der Zahn trotzdem behandelt werden, dann aber insgesamt als Privatleistung. Bevor wir mit Leistungen beginnen, die Sie selbst bezahlen, besprechen wir die Kosten mit Ihnen, und Sie erhalten eine schriftliche Vereinbarung. Privat Versicherte und Patienten mit Zahnzusatzversicherung sollten in ihren Tarifbedingungen nachsehen, was erstattet wird.

Was nach der Wurzelbehandlung wichtig ist

Ein wurzelbehandelter Zahn wird nicht mehr von innen versorgt und mit den Jahren spröder. Backenzähne mit großen Füllungen brechen dann leichter. Darum raten wir bei solchen Zähnen häufig zu einer Krone oder Teilkrone. Den Abdruck dafür nehmen wir digital mit dem Intraoralscanner Medit i700 – ohne Löffel mit Abdruckmasse, was gerade Patienten mit Würgereiz schätzen.

Ob die Entzündung an der Wurzelspitze ausheilt, sieht man nicht sofort. Deshalb kontrollieren wir den Zahn nach einigen Monaten erneut mit einem Röntgenbild.

Nicht jeder Zahn lässt sich retten. Ist er bis tief unter das Zahnfleisch zerstört oder längs durch die Wurzel gesprungen, sagen wir das offen. Dann geht es um die Frage, wie die Lücke später geschlossen wird, zum Beispiel mit einem Implantat. Der erste Versuch ist bei uns aber, den eigenen Zahn zu erhalten.

Wurzelbehandlung in Bad Homburg: Termin vereinbaren

Zieht ein Zahn seit einigen Tagen nach oder sind Sie nicht sicher, ob er behandelt werden muss, lassen Sie ihn lieber früher als später ansehen. Eine Entzündung, die auf den Knochen übergreift, macht die Behandlung nicht einfacher. Unsere Praxis liegt in der Louisenstraße 69 in Bad Homburg, gegenüber dem Kurhaus. Termine vereinbaren Sie telefonisch unter 06172 682 6820 oder über das Kontaktformular. Bei akuten Schmerzen sagen Sie das bitte gleich am Telefon, damit wir Sie entsprechend einplanen können.

Über den Autor: Dr. Jae-Hun Kim ist niedergelassener Zahnarzt in Bad Homburg (Zahnarztpraxis Dr. Jae-Hun Kim, Louisenstraße 69, 61348 Bad Homburg) und behandelt seit 2015 in eigener Praxis; Schwerpunkte sind Implantologie und Parodontologie.

Stand: November 2026